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Zugang

Vor Beginn der Unterstützung durch das ABW67 muss uns eine Kostenzusage von einem Leistungsträger vorliegen.

Wir unterstützen Sie – Telefon:0162 2158136

Wenn Sie glauben, dass wir der richtige Dienst für Sie oder Ihre Klientin/Ihren Klienten sind, sollten Sie uns ansprechen. Wir beraten und unterstützen Sie bei Ihren Fragen hinsichtlich der geeigneten Hilfe, dem Aufnahmeverfahren und der Beantragung der Kostenübernahme.

Auch laden wir Sie gerne zu einem Beratungsgespräch in unsere ABW67 Dienststelle ein, bei dem Sie uns kennenlernen können.

In der Regel ist der Antrag auf ambulante Hilfe durch unser ABW67 beim überörtlichen Träger der Sozialhilfe, hier dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), zu stellen.